ECE/UN R48 (revisie 4 / 2006): http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2007:137:0001:0067:DE:PDF xxxxxxxxx 2.7. „Leuchte“ ist eine Einrichtung, die dazu dient, die Fahrbahn zu beleuchten oder Lichtsignale für andere Verkehrsteilnehmer zu geben. Kennzeichenleuchten und Rückstrahler gelten ebenfalls als Leuchten; Im Sinne dieser Regelung werden selbstleuchtende Kennzeichenschilder und Betriebstüren- Beleuchtungssysteme nach den Vorschriften der Regelung Nr. 107 bei Fahrzeugen der Klassen M2 und M3 nicht als Leuchten berücksichtigt. xxxxxxxxxxxxxxx