Rohe Kräfte: Bei einem Aufprall mit 50 km/h wird aus einem achtzehn Kilo wiegenden Kleinkind ein eine Tonne schweres Geschoss Künftig wird die Mitnahme von Kleinkindern im gurtlosen Oldie verboten sein. Aber schon heute ist das Risiko hoch. An einer Gurtnachrüstung führt kein Weg vorbei... Der Leser war entrüstet.,, Soll man Kinder bis drei Jahre künftig nicht mehr in Oldtimern ohne Gurte mitnehmen dürfen?" Das sei eine ,, große Sauerei", ärgerte er sich und lieferte den Grund der Aufregung gleich mit: einen EU-Erlass zur Änderung der geltenden Gurt-anlegevorschriften. Nach dem Beschluss von EU-Parlament und -Ministerrat soll es künftig verboten sein, Kinder unter drei Jahren in Pkw und Lkw mitzunehmen, wenn diese über keine Sicherungssysteme, sprich Gurte, verfügen, mit denen sich zugelassene Kindersitze sichern lassen. Kinder von mehr als drei Jahren, aber unter 1, 50 Meter Größe dürfen prinzipiell nicht auf Vordersitzen untergebracht werden, auf den Rücksitzen dürfen sie jedoch auch mit nor-malen Sicherheitsgurten angeschnallt sein. Mit der Umsetzung dieser Richtlinie ist in-nerhalb der kommenden drei Jahre zu rechnen, nationale Sonderwege und Ausnahmegeneh-migungen sind nach Aussage des Bundesver-kehrsministeriums nicht erlaubt. Droht also 2006 das Ende des Oldtimerfahrvergnügens mit Kleinkindern? 28 OLDTIMER-MARKT 6/2003 Tatsächlich ändert sich die Sachlage hierzu-lande für Oldtimer, für die keine Gurte vorge-schrieben sind; hintere Gurte wurden ab dem 1. Mai 1979 Vorschrift, vordere bereits ab dem 1. April 1970. Wer also einen Oldie besitzt, der vor diesem Datum erstmals zugelassen wurde, darf seinen Nachwuchs mit Inkrafttreten der neuen EU-Richtlinie nicht mehr mitnehmen -sofern keine Gurte nachgerüstet werden. Für Besitzer jüngerer Fahrzeuge hingegen bleibt alles beim alten. Bereits vor zehn Jahren wurde Paragraph 21 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geändert. Seitdem dürfen Kinder unter 1, 50 Metern bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr nicht mehr ohne geeignete und geprüfte Kindersi-cherungssysteme befördert werden, für deren Befestigung ein Gurt Voraussetzung ist. Einzig erlaubte Ausnahmen: Das Kind ist zu dick und passt in keinen Kindersitz oder die Rückbank ist bereits durch zwei Kindersitze belegt, so-dass ein dritter aus Platzgründen nicht mehr montiert werden kann. Aber auch heute schon ist die Tour mit un-angeschnallten Kindern im gurtlosen Oldie eine vor allem zivilrechtliche Gratwanderung. Wenn es mit dem ungesicherten Kind im Auto zu einem - auch unverschuldeten - Unfall kommt und der Nachwuchs dabei schwer ver-letzt wird, drohen den Eltern Schadenersatz- forderungen durch die gegnerische Versiche-rung (siehe Kasten rechts). Gerade schwere Kopfverletzungen ziehen oft langwierige und teure Heilbehandlungen oder gar lebenslange Invalidität nach sich - und damit Kosten in Millionenhöhe. Kein Wunder, dass die Asse-kuranzen alles versuchen, um den verantwort-lichen Eltern eine Teilschuld nachzuweisen. Die Erfolgschancen stehen dabei nicht schlecht, denn die Rechtsprechung hierzu ist im Wandel begriffen; zunehmend neigen die Gerichte dazu, Gurtmuffel zur Kasse zu bitten - unabhängig davon, ob ein existierender Gurt nicht angelegt wurde oder erst gar keiner vor-handen war. Letztlich führt am Einbau eines Gurtes zur Kindersitzbefestigung also kein Weg vorbei, und zumindest ein Beckengurt wird sich auch in den meisten Fällen nachrüsten lassen. Fest-gelegte Richtlinien zur Befestigung des Le-bensretters gibt es erstaunlicherweise nicht. ,, Sind keine werksseitig vorgesehenen Gurt-aufnahmen vorhanden, entscheidet der Sach-verständige nach Inaugenscheinnahme", er-klärt Rainer Kurmann, beim TÜV Mainz für Oldtimerfragen zuständig. Er rät, sich vorher mit dem Prüfingenieur abzustimmen, generell gelte es jedoch, entsprechend massive Befesti-gungspunkte zu finden.,, Hier bietet sich bei nicht selbsttragenden Karosserien der Rahmen an oder eben rahmenartige Bauteile wie Schweller, Quertraversen et cetera. " Findet sich nichts Geeignetes, müsse gegebenenfalls das Bodenblech aufgedoppelt werden. Origi-nale Gurthalteschrauben mit Feingewinde und entsprechend hoher Zugfestigkeit seien obliga-torisch, diese müssten zusätz-lich mit massiven Karosse-riescheiben unterlegt werden. ,, Bei einem Aufprali wirken hier Kräfte von mehreren hundert Kilo ein, die auf eine möglichst große Fläche abge-tragen werden müssen", er-läutert er die Hintergründe. Ist der Gurt eingebaut, geht es darum, den passenden Sitz zu finden. Heute sind nur noch nach der ECE44-Norm geprüfte Kindersitze zugelassen, derzeit aktuell ist die ECE44/03. Erfüllt der Sitz die Anforderungen dieser Norm, trägt er einen kleinen orangen Aufkleber mit aufgedrucktem E und einem Strichcode. Oberhalb des Codes findet sich eine Zahlenkolonne, die Prüfnum-mer. Deren erste Ziffern geben Aufschluss über die vorliegende Version, also etwa 03 für die jetzt aktuelle Prüfversion. Ganz wichtig ist, dass der Sitz zum Gewicht und der Größe des Kindes passt. Unterschie-den wird in Sitze der Klasse 0 bis III. Erstere sind für ein Körpergewicht unter zehn Kilo (bis cirka neun Monate) ausgelegt. Klasse I geht etwa von neun bis 18 Kilo und drei Jahren, Klasse II von 15 bis 25 Kilo (drittes bis sechstes Le- ECE 44/03: Die ersten zwei Ziffern informieren über die Prüfnorm Rar: Es sind kaum noch Kindersitze auf dem Markt, die nur per Beckengurt befestigt werden können bensjahr) und Klasse III (22 bis 36 Kilo) bis zum Alter von zwölf. Viele Sitze und alle Babyschalen der Grup-pe 0 haben allerdings den Nachteil, nur für die Befestigung mit Dreipunktgur-ten zugelassen zu sein. Ist nur ein Beckengurt montiert, müssen die ganz Kleinen noch et-was auf ihre erste Oldie-Aus-fahrt warten. In den höheren Sitzgruppen gibt es hingegen Modelle auch namhafter Her-steller, bei denen ein Beckengurt reicht. Wer sich einen Überblick verschaffen will, dem sei der in Kürze wieder erscheinende Kindersitztest des ADAC (in Österreich ÖAMTC) empfohlen oder Un-tersuchungen der Stiftung Wa-rentest. Hier erfahren Oldie-infizierte Eltern nicht nur, wel-cher Sitz sicher ist, auch über die Bedienbarkeit und Befestigungsmöglich-keiten geben die Tests Auskunft. Eine bittere Pille ist der Preis. Gerade Beckengurt-taugliche Exemplare liegen häu-fig jenseits der 200-Euro-Grenze. Aber wer sich den Luxus eigener Kinder gönnt, ist Leid gewöhnt. Und danach steht dem Familienaus-flug im Oldie nichts mehr im Weg - mit ruhi-gem Gewissen und juristisch abgesichert Text: Dirk Ramackers Fotos: D. Ramackers/ADAC Die EU hat eine Richtlinie verabschie-det, die es, sobald sie in nationales Recht umgesetzt ist, verbietet, Kinder unter drei Jahren in Fahrzeugen zu befördern, die keine Sicherungssysteme haben. Was sich auf den ersten Blick dramatisch liest, ist bei genauerem Lesen nur halb so wild. Betroffen sind nur solche Fahrzeuge, die nicht mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind oder ausgerüstet werden können. Viele machen sich nicht klar, dass sich ein ungesichert auf der Rückbank sitzen-des, dreijähriges Kind im Falle eines Un-falls auch bei niedrigen Geschwindigkei-ten in ein Geschoss von ungeheurer En-ergie verwandeln kann. Dieser Gefahr sollte man ein Kind nicht aussetzen. Aber auch heute schon gehen Eltern, die ein Kind ungesichert im Oldtimer mitnehmen, ein haftungsrechtliches Risiko ein. Auch wenn die Mitnahme in Fahrzeugen ohne Sicherheitsgurte bis zu einem bestimmten Baujahr erlaubt ist, set-zen Eltern ihre Kinder einer erhöhten Verletzungsgefahr im Falle eines Unfal-les aus. Diese erhöhte Verletzungsgefahr müssen sich die Eltern beziehungsweise das Kind in Form von Mitverschulden unter Umständen zurechnen lassen mit der Folge, dass Ersatzansprüche gegen einen Unfallverursacher nur teilweise durchsetzbar sind: Das Opfer muss sich ein Mitverschulden zurechnen lassen. Bei den heutigen Heilbehandlungskosten ist dies ein unkalkulierbares Risiko. Der grundsätzlich wünschenswerte Schutz von Kleinkindern, der mit der EU-Richtlinie verschärft werden soll, verlangt im Grunde nur eine Verhaltens-weise, die nicht ernsthaft angeprangert werden kann. Stefan Debiel OLDTIMER-MARKT 6/2003 29